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Kooperationsvereinbarung der Pfarreiengemeinschaft Georgsmarienhütte-Ost

4. Aufgaben des Pastoralteams

Das Pastoralteam, zu dem alle vom Bischof beauftragte hauptamtliche pastorale Mitarbeiter/innen gehören, bespricht und regelt im wöchentlichen Dienstgespräch jene pastoralen Angelegenheiten und Maßnahmen, die alle Mitgliedspfarreien betreffen, die gemeinsam geplant und durchgeführt oder, wenn auch nur in einer Mitgliedspfarrei vollzogen, aufeinander abgestimmt werden müssen. Das Pastoralteam ist im Kooperationsrat, in den gemeinsamen Sachausschüssen, in den Pfarrgemeinderäten, Kirchen-vorständen und Verbänden vertreten und bringt die Anliegen aus diesen Gremien in die Beratungen ein.

Ihm obliegt vornehmlich die Sorge um die pastoralen Schwerpunkte und Richtlinien, also um grundsätzliche Regelungen, welche für die Pfarreiengemeinschaft als solche maßgeblich sind; die konkrete Umsetzung hat jedoch unter größtmöglicher Wahrung des eigenständigen pfarrlichen Lebens regelmäßig vor Ort zu erfolgen.

Das Pastoralteam achtet darauf, dass die Chancen erkannt und genutzt werden, welche die neue Gemeinsamkeit der Mitgliedspfarreien auch für die Durchführung pastoraler Maßnahmen bietet.

Das Pastoralteam sorgt dafür, dass die Aufgaben der Pfarreiengemeinschaft wahrgenommen werden; dies geschieht vor allem durch wechselseitige Anregungen, gemeinsame Planung, subsidiäre Hilfe und kooperative Durchführung der Seelsorge in den Bereichen:

Liturgie, insbesondere in Form von

a) Abstimmung der Gottesdienstzeiten und Kasualien (Taufen, Trauungen, Beerdigungen),

b) Vorbereitung von Gottesdiensten zu besonderen Anlässen und Themen,

c) Gestaltung von Wortgottesfeiern,

d) Förderung herkömmlicher und neuer Glaubensformen, (Rosenkranzgebet, [Mai-] Andachten, Prozessionen, Wallfahrten, Segnungsgottesdienste);

Verkündigung, namentlich in Form von

a) Überlegungen zu Schwerpunkten und aktuellen Erfordernissen der Glaubensvermittlung,

b) Planung und Durchführung von ehevorbereitenden und –begleitenden Maßnahmen,

c) Koordinierung der Elternbildung und der Vorbereitung auf den Sakramentenempfang (Taufe, Erst-beichte, Erstkommunion oder Firmung),

d) gemeinsamer Planung für Gemeindekatechese, Glaubensseminare, Bibelkreise oder Einkehrtage,

e) Abstimmung der pastoralen Dienste von Laien in der Kinder- und Jugendarbeit, Erwachsenenbildung oder Altenbetreuung,

f) gemeinsamer Sorge für die Spiritualität, fachliche Schulung sowie Weiterbildung ehrenamtlicher sowie neben- und hauptberuflicher Mitarbeiter/ -innen;

Diakonie, insbesondere in Form von

a) Bewusstseinsbildung für den diakonischen Grunddienst,

b) Kontaktpflege und Zusammenwirken mit den caritativen Einrichtungen vor Ort,

c) Abstimmung sozialer Dienste wie Nachbarschafts- und Familienhilfe,

d) Hilfe in akuten Notfällen,

e) Förderung des Wohnviertelapostolats und der Begegnung mit Neuzugezogenen,

f) Kontaktpflege zu kranken, gebrechlichen und alten Menschen;

Weiterer wichtiger Dienste, namentlich in Form von

a) Förderung von ökumenischen Aufgaben und Aktivitäten,

b) Abstimmung der Bildungs- und Zielgruppenarbeit, welche die einzelnen Mitgliedspfarreien über-fordert,

c) Abstimmung der Kinder-, Schul- und Jugendpastoral,

d) Zusammenarbeit und Programmabsprache mit den Trägern der Erwachsenenbildung und den kirchlichen Vereinen und Verbänden,

e) Bewusstseinsbildung und Engagement für den weltkirchlichen Auftrag,

f) Kontaktpflege zur Arbeitswelt und Betriebsseelsorge,

g) gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere durch Koordination der Pfarrbriefe, Pfarrbüchereien oder Pressekontakte,

h) überpfarrliche Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen und Vereinen,

i) Weiterleitung von Informationen, die von außen kommen, und Gewährleistung des Informationsflusses innerhalb der Pfarreiengemeinschaft,

j) Organisation von gemeinsamen Pilgerreisen