Kirchenvorstände

Welche Aufgaben hat der Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand ist insbesondere zuständig für:

  1. die Haushaltswirtschaft der Kirchengemeinde, d.h., Feststellung des Haushaltsplanes sowie Feststellung der Jahresrechnung,
  2. Überwachung und Pflege der Bausubstanz,
  3. Organisation und Durchführung von Investitionsmaßnahmen einschließlich der Sicherstellung der Finanzierung,
  4. Personalentscheidungen für den Bereich der Kirchengemeinde und angeschlossener Einrichtungen (Kindergarten etc., ...),
  5. Wahrnehmung der Aufgaben (Haushalt, Bauunterhaltung, Personal), die aus der Trägerschaft bestimmter Sondervermögen (Friedhof, Kindergarten, Altenheime etc.) resultieren.

Gemeinsamer Ausschuss

Die Kirchenvorstände der Geimeinden der Pfarreiengemeinschaft bilden einen Gemeinsamen Ausschuss. Ihm gehören an
der für die Kirchengemeinden zuständige Pfarrer
der Vorsitzende bzw. stellvertr. Vorsitzende der einzelnen Kirchenvorstände
je zwei Mitglieder der einzelnen Kirchenvorstände
je ein Vertreter der einzelnen Pfarrgemeinderäte.

Aufgaben des Gemeinsamen Ausschusses:

Er gibt den Kirchenvorständen in allen Angelegenheiten von nicht untergeordneter Bedeutung, die Vermögensfragen der Kirchengemeinden betreffend, Überlegungen zur Beschlussfassung.

Er ist berechtigt, im Rahmen des ihm zustehednen Aufgabenbereichs die Interessen der Kirchengemeinden auch gegenüber Dritten wahrzunehmen.

Neue Kooperationsvereinbarung der Kirchenvorstände

Bei den konstituierenden Sitzungen der Kirchenvorstände in der 3. Adventswoche 2010 wurde eine Kooperationsvereinbarung der Kirchenvorstände beschlossen. Vertreter der vier Kirchenvorstände werden sich im Gemeinsamen Ausschuss der Kirchenvorstände unter der Leitung von Pfr. Walterbach mindestens zweimal im Jahr treffen, um sich z.B. über Projekte in den Pfarrgemeinden zu informieren. Beschlüsse des Gemeinsamen Ausschusses können nur durch die Zustimmung der Kirchenvorstände umgesetzt werden. Im § 6 der Vereinbarung heißt es: „Die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses wollen daraufhin wirken, dass das Ziel der engen und effektiven Zusammenarbeit untereinander zum Zwecke einer gemein­samen Aufgabenerfüllung und Interessenvertretung gegenüber Dritten und eine dem Priestermangel angemessene Seelsorge erreicht wird. Außerdem soll durch die Kooperation eine Vielfalt der seelsorgerischen, caritativen und sozialen Einrichtungen in der gesamten Pfarreiengemeinschaft gefördert werden. Bei neuen Einrichtungen oder bei Entscheidungen über vorhandene Einrichtungen ist eine sinnvolle Verteilung zwischen den Kirchengemeinden unter Berücksichtigung der Stärken in den einzelnen Gemeinden anzustreben.